Erwerb Führerschein Klasse C/CE mit Vorbesitz Führerschein “alte” Kl. 3
Wer noch einen Führerschein der “alten” Klasse 3 besitzt gilt kraft Berufskraftfahrergesetz als grundqualifiziert, d.h. um den Führerschein Kl. C/CE gewerblich zu Nutzen ist keine Grundqualifikation mehr notwendig, jedoch eine Weiterbildung zu absolvieren.
Folgende Unterlagen werden für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigt:
- Kopie des Personalausweises
- Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis
- Teilnahmebescheinigung über “Erste Hilfe”
- Passbild ( 45mm x 35mm, Hochformat)
Dauer und Verlängerung der Grundqualifikation
Die Grundqualifikation gilt 5 Jahre ab dem 10.09.2009 und muss durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Ausbildung der Klassen C, CE
Theorie: Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 6 Doppelstunden zu je 90 Min. Grundunterricht und 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht. Für Klasse CE kommen noch 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht dazu.
Praxis: Der praktische Teil besteht aus der Grundausbildung, in der keine Stundenanzahl vorgegeben ist
und den Sonderfahrten
Anzahl der Sonderfahrten
| |
C1 |
C1E |
Solo |
Zug |
B auf C |
C1 auf C |
C auf CE |
C+CE Solo |
C+CE Zug |
| Überland |
3 |
3 |
1 |
3 |
5 |
3 |
5 |
3 |
5 |
| Autobahn |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
1 |
2 |
1 |
2 |
| Nachtfahrt |
1 |
1 |
0 |
2 |
3 |
1 |
3 |
0 |
3 |