Erwerb Führerschein Klasse C/CE mit Vorbesitz Führerschein “alte” Kl. 3

Wer noch einen Führerschein der “alten” Klasse 3 besitzt gilt kraft Berufskraftfahrergesetz als grundqualifiziert, d.h. um den Führerschein Kl. C/CE gewerblich zu Nutzen ist keine Grundqualifikation mehr notwendig, jedoch eine Weiterbildung zu absolvieren.


Folgende Unterlagen werden für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigt:

  • Kopie des Personalausweises
  • Ärztliches und Augenärztliches Zeugnis
  • Teilnahmebescheinigung über “Erste Hilfe”
  • Passbild ( 45mm x 35mm, Hochformat)

Dauer und Verlängerung der Grundqualifikation

Die Grundqualifikation gilt 5 Jahre ab dem 10.09.2009 und muss durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Ausbildung der Klassen C, CE

Theorie: Der Theorieunterricht setzt sich zusammen aus 6 Doppelstunden zu je 90 Min. Grundunterricht und 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht. Für Klasse CE kommen noch 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht dazu.


Praxis:
Der praktische Teil besteht aus der Grundausbildung, in der keine Stundenanzahl vorgegeben ist
und den Sonderfahrten

Anzahl der Sonderfahrten

  C1 C1E Solo Zug B auf C C1 auf C C auf CE C+CE Solo C+CE Zug
Überland 3 3 1 3 5 3 5 3 5
Autobahn 1 1 1 1 2 1 2 1 2
Nachtfahrt 1 1 0 2 3 1 3 0 3