Die beschleunigte Grundqualifikation (gemäß BKrFQG)
Ziel des BKrFQG ist es, die Verkehrssicherheit durch einen
defensiven Fahrstil zu erhöhen und durch wirtschaftliches Fahren
Ressourcen zu schonen und dabei gleichzeitig Kosten zu sparen.
Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbewusstsein sind für gut
ausgebildete Fahrer kein Widerspruch, sondern setzen sich gegenseitig
voraus.
Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch erfolgreiche
Teilnahme an einem 140-stündigen Seminar mit 90-minütiger Prüfung
(IHK) erworben und ist ab 18 Jahren (Führerscheinbesitz C1, C1E) bzw. ab
21 Jahren (C, CE) möglich. Der Führerscheinbesitz ist keine
Voraussetzung für die Teilnahme und kann später gemacht werden.
Die Fahrschule Silbermann ist eine Anerkannte Ausbildungsstelle für die “Beschleunigte Grundqualifikation”.
Die
140-stündige Ausbildung ist aufgeteilt in 130 Std. Theorie und 10 Std.
Praxis (Fahrstunden) und einer reduzierten Prüfung vor der IHK.
Die Ausbildung wird nach dem Ausbildungsplan des BKrFQG durchgeführt.