Wer gewerblich Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation”.
Wer seinen Führerschein Kl.: C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben hat oder die alte Führerscheinklasse 3 besitzt, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand) im Bereich Güterverkehr, benötigt aber eine Weiterbildung.
Sind die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen nach diesem Datum erworben worden, benötigt man eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderungen.
Neuerwerb (Beschl. Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung:
- nach Besuch eines 140-stündigen Unterrichts in unserer Fahrschule plus theoretischer Prüfung vor der IHK (beschleunigte Grundqualifikation)
- durch Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
- durch Ablegen einer 7,5-stündigen theoretischen und praktischen Prüfung vor der IHK (ohne Unterrichtspflicht)
Dauer und Verlängerung der Grundqualifikation
Die Grundqualifikation gilt 5 Jahre ab dem 10.09.2009 und muss mit einer Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils 5 Jahre verlängert werden.